AÜG Wir haben die Lizenz

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Verleihers von Zeitarbeitskräften. Die Erlaubnis für Unternehmer erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

Das Gesetz trat am 7. August 1972 in Kraft und sollte die Leiharbeitnehmer durch sozialen Schutz vor Ausbeutung bewahren. Es gab seitdem noch einige Änderungen und Ergänzungen. Die letzte große Gesetzesänderung wurde 2017 beschlossen.

Mehr allgemeine Informationen über das Gesetz finden Sie hier.

Pflegeagenten bekennt sich klar zu einem fairen und respektvollen Umgang den angestellten Mitarbeitern gegenüber. Das wirkt sich vorteilhaft auf die Zufriedenheit aus und fördert eine positive Arbeitseinstellung. Unser Team aus erfahrenen Pflegefach- und Pflegehilfskräften wächst stetig und ist hoch motiviert.